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Auslandflug

Ich bin ja noch immer beschäftigt mit meiner weiteren Ausbildung. Da steht noch der Auslandflug bevor, sowohl mit dem Fluglehrer als auch im Soloflug.

 

1. Ich bin in Abklärung, ob ich nach der Armverletzung wieder im Soloflug fliegen darf. Da erhalte ich heute vom Fliegerarzt die Freigabe. Ich darf wieder fliegen.

 

2. In den Richtlinien liest man, Einreisen mit dem Flugzeug sind nur möglich mit einem negativen Coronatest. Wie soll ich dies anstellen bei einer kurzen Landung auf einem Zollflugplatz in Deutschland zu Ausbildungszwecken? Bei einem Telefon mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann man mir nicht weiterhelfen und ich werde auf einen Flugplatz verwiesen. Anschliessend telefoniere ich mit der Flugplatzleitung von Buochs. Er kann mir nur soviel mitteilen, was in den Richtlinien steht. Er findet heraus, das mein gewünschter Ausbildungsflug eigentlich nicht geregelt ist. Am Abend erhalte ich vom Flugplatzchef dann eine E-Mail, dass kleine Sportflugzeuge und Ausbildungsflüge von dieser Regelung befreit sind. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) werde noch offiziell darüber informieren.

 

Danke dem Einsatz der Beteiligten. Jetzt sind doch einige Hürden beiseite geschafft.  😊